Start News EuGH: Paukenschlag-Urteil – Online-Spiele-Portale müssen für alle zugänglich sein

EuGH: Paukenschlag-Urteil – Online-Spiele-Portale müssen für alle zugänglich sein

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© Sony/Nintendo/Microsoft

Sony, Microsoft und Nintendo haben jeweils ihre eigenen Online-Portale, bei denen zahlende Mitglieder Spiele downloaden, bzw. streamen können – dies könnte sich bald ändern, wenn es nach dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geht.

Ein Richter hatte entschieden, dass Microsoft die Kommunikation von Sony mit Regulierungsbehörden über den Activision-Deal einsehen kann, sowie Details zu Sonys eigenen Exklusivitätsvereinbarungen mit Spieleherstellern seit 2019.

Microsoft kann also im Detail nachverfolgen, wie Sony Regulierungsbehörden angegangen und sich gegen die Genehmigung des Deals ausgesprochen hat. Gleichzeitig sieht man, wie Sony seine eigenen Exklusivitätsvereinbarungen abschließt.

Nachdem es Querelen um die Übernahme von Activision durch Microsoft gibt, steht den Konsolen-Herstellern neuer Ärger ins Haus.

Jetzt hat sich auch der Europäische Gerichtshof mit den drei großen Häusern beschäftigt und das vorläufige Urteil ist ein Paukenschlag!

Worum ging es?

Ein Vater aus Buxtehude, Deutschland, wollte seinem Sohn zu Weihnachten eine große Überraschung machen und kaufte ihm, nach langem Suchen, eine PlayStation 5 in der Disc-Version.

„Schon seit Monaten hat mich mein Sohn bedrängt, dass zu Weihnachten eine neue Konsole unter dem Baum liegen solle. Damit es mir nicht so gehen sollte wie Arnold Schwarzenegger in dem Film ‚Versprochen ist versprochen!‘ durchsuchte ih die Online-Händler schon seit April. Endlich war eine zu erhalten.“

Der Mann schlug natürlich zu und erstanden auch gleich PrePaid-Karten für den Zugang zu PlayStation Plus.

Am Weihnachtsabend war die Freude natürlich groß, doch wurde sie bald getrübt. Der Jugendliche suchte im PlayStorenatürlich umsonst – nach Gears of War und Halo. Dass der Junge eine Xbox Series X haben wollte wurde da sehr schnell klar. Die Rückgabefrist war nach so langer Zeit natürlich schon Abgelaufen und die PrePaid-Karten waren eingelöst.

Die Familie beschloss, dagegen gerichtlich vorzugehen, da sie der Meinung war, dass sowohl Sony, als auch Microsoft nicht ausführlich genug über die Zugangs- und Download-Einschränkungen auf ihren jeweiligen Konsolen hinweisen würden und „nicht jeder ein Experte in diesem Bereich“ sei.

Nachdem nun die Richter in Deutschland sich einige Zeit sich mit den AGBs und Zugansmöglichkeiten beschäftigt hatten und nicht zu einer einheitlichen Meinung gekommen waren, übergaben sie den Fall zur Prüfung nach Luxemburg zum EuGH. Diese haben heute ein vorläufiges Urteil gefällt, dass den Konsolen-Herstellern etwas Kopfzerbrechen bereiten wird.

Mit dem AZ 202304-1 wird nämlich der Online-Zugang für die Spieler nicht nur neu geregelt, sondern auch erweitert. So müssen (!!) ab Rechtsgültigkeit des Urteils alle Streaming- und Download-Möglichkeiten auf allen Konsolen, die technisch die Möglichkeit haben, zugänglich sein.

Das bedeutet, PlayStation-Spieler müssen Zugang zum Game Pass bekommen und Microsoft-Konsolen können dann Sony-Spiele beziehen. Bei Nintendos Switch gehen die Richter einen etwas anderen Weg: da die Konsolen nicht die technischen Voraussetzungen für die Spiele der Next-Gen-Konsole der zwei anderen Herstellern hat, muss bei Big N nur daran gearbeitet werden, ihren Nintendo Online-Dienst auf Xbox und PlayStation bereit zu stellen.

In der Begründung heißt es:

„Nach dem Gleichheitsgrundsatz, der in der gesamten europäischen Union gilt, ist es den Verbrauchern nicht zuzumuten, sich mit den AGBs und umständlichen Zugansmöglichkeiten der verschiedenen Spiele-Konsolen auseinander zu setzen. Desgleichen muss dem Verbraucher Zugang zu den Spielen und Download-Möglichkeiten aller Konsolen (vgl. Ausnahmeregelung Abs. 4 Ziffer 1: Nintendo Switch) gegeben werden.“

Da es genügend Emulatoren auf dem freien Markt als Fanprojekte gibt, meint der EuGH:

„Die Hersteller werden in die Pflicht genommen, die Möglichkeiten ihrer Hardware zu nutzen, um Emulatoren in ihren Betriebssystemebenen zu integrieren, um die Spieler mit allen Angeboten zu versorgen.“

Bei Nichteinhaltung droht den Konsolen Herstellern, nach Strafzahlungen, tatsächlich ein Verkaufsverbot in sämtlichen Staaten der EU.

Was Fans ein freudiges Grinsen in das Gesicht zaubert, bringt die Köpfe der Verantwortlichen naturgemäß zum Rauchen. Wie wird das mit den Exklusivitätsvereinbarungen mit einigen Softwareentwicklern gehandelt werden müssen? Wie schaut das mit Steam aus, also auch PC-Games auf den Konsolen?  Diese Fragen müssen bis spätestens in einem Jahr geregelt werden.

Derweil freuen sich die Fans auf die Aussicht, Halo auf der PlayStation 5 und Horizon Forbidden West auf der Xbox Series X/S spielen zu können. Und Mario auf all diesen Konsolen? Ein Traum.

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